Gebührentabelle ab 1. Oktober 2009


pro Woche
 in Minuten
pro Monat
 in Euro
1. Musik- Elementarunterricht
(Gruppenunterricht)
Musikalische Früherziehung (MFE für 3-jährige 45 20,00
Musikalische Früherziehung (MFE für 4 bis 6-jährige) 60 27,00
Instrumentenkarussell 60 27,00
Musikalische Grundausbildung 60 27,00
2. Musik - Hauptfachunterricht
Einzelunterricht 30 52,00
Einzelunterricht 45 78,00
Einzelunterricht 60 104,00
Gruppe mit 2 Schülern 45 42,00
Gruppe mit 3 Schülern 60 44,00
3. Sinfonie-, Streich-, Blasorchester, Schülerband, Musiktheorie
kostenfrei
4. Bildende Kunst
(Gruppenunterricht)
Grundstufe 75 30,00
Mittelstufe 75 30,00
Oberstufe 75 30,00
zuzuglich Material 3,00
5. Aufnahmegebühr  einmalig 18,00
6. Ermäßigungen
Mehrfachermäßigung
2. Fach 5,00
3. Fach 10,00
4. Fach 15,00
Geschwisterermäßigung
2. Kind 5,00
3. Kind 10,00
4. Kind 15,00
Für Ergänzungsfächer und Erwachsene gibt es keine Ermäßigung.
7. Erwachsenenzuschlag
(für SchülerInnen ab dem vollendeten 26. Lebensjahr)
Musik-Einzelunterricht 20,00
Die Instrumente (außer Streichinstrumente) werden an denselben Schüler in der Regel nicht länger als ein Jahr verliehen.
8. Auswärtigenzuschlag
Für Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden, wird ein monatlicher Zuschlag erhoben. Die Höhe des Zuschlags entnehmen Sie bitte der unten stehenden Zuschlagstabelle.
9. Leihinstrumente
Blasinstrumente 20,00
Violoncello, Kontrabaß 20,00
Violine, Bratsche 15,00
Gitarre 10,00
Die Unterrichtsgebühren werden mit Beginn des Unterrichts fällig und sind monatlich im voraus zu bezahlen. Der monatliche Beitrag ist auch für die Ferienzeit und für die schulfreien Tage zu entrichten.
Die schulfreien Tage werden durch die Regelung des Bildungszentrums Königsbach bestimmt.
Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September. Anmeldungen werden jederzeit entgegengenommen. Der Unterricht beginnt in der Regel zu Beginn eines Semesters am 1. April oder 1. Oktober. Bei freien Unterrichtsplätzen kann auch früher begonnen werden.
Die Abmeldung kann nur zum Ende eines Semesters erfolgen (31. März, 30. September) und muß sechs Wochen vorher schriftlich vorliegen.
Für die Unterrichtsstunde erkrankter Lehrkräfte wird durch die Schulleitung nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt. Besteht diese Möglichkeit nicht, so fällt der Unterricht aus.
Schüler oder deren gesetzlichen Vertreter haben keinen Anspruch darauf, daß eine solche (infolge Erkrankung der Lehrkraft) ausgefallene Unterrichtsstunde nachgeholt wird. Fällt der Unterricht aufgrund Erkrankung der Lehrkraft mehr als zweimal hintereinander aus, so erhalten die Zahlungspflichtigen eine anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren.
Schüler der Musikschule haben freien Eintritt zu allen Veranstaltungen der "pro arte e.V." Königsbach-Stein.
Diese Gebührenordnung tritt am 01.10.2009 in Kraft.


 

 

 

 

 

 

Zuschlagstabelle

Gemeinde Gemeindezuschuss
Schülerzuschlag Hauptfach
pro Monat in Euro
Schülerzuschlag MFE, MGA
pro Monat in Euro
Birkenfeld
5,00 2,50
Ispringen   8,00 4,00
Pfinztal
5,11 2,56
Eisingen kein Zuschuss 16,00 8,00
Kämpfelbach kein Zuschuss 16,00 8,00
Karlsbad kein Zuschuss 16,00 8,00
Karlsruhe kein Zuschuss 16,00 8,00
Neulingen kein Zuschuss 16,00 8,00
Pforzheim kein Zuschuss 16,00 8,00
und andere kein Zuschuss 16,00 8,00
Gültig ab 1. Januar 2008