Gebührenordnung ab 1. Oktober 2011

 


Unterrichtsdauer
Minuten pro Woche
Gebühr
pro Monat
1. Musik- Elementarunterricht
(Gruppenunterricht)
Musikalische Früherziehung (MFE für 3-jährige 45 20,00
Musikalische Früherziehung (MFE) 60 27,00
Musikalische Grundausbildung (MGA)
60 27,00
Instrumentenkarussell
60 27,00
2. Musik - Hauptfachunterricht
Einzelunterricht 30 54,00
Einzelunterricht 45 81,00
Einzelunterricht 60 108,00
Gruppe mit 2 Schülern 45 42,00
Gruppe mit 3 Schülern 60 44,00
3. Sinfonie-, Vor- und Gitarrenorchester
Musiktheorie

kostenfrei
4. Bildende Kunst
(Gruppenunterricht)
Grundstufe: von 4-8 Jahren
75 30,00
Mittelstufe: von 8-12 Jahren
75 30,00
Für Verbrauchsmaterial in der Grund- und Mittelstufe zuzüglich 3 Euro monatlich.


Oberstufe: von 13-18 Jahren
75 30,00
5. Aufnahmegebühr einmalig 18,00
6. Ermäßigungen
Mehrfachermäßigung für das
2. Fach 5,00
3. Fach 10,00
4. Fach 15,00
in Bezug auf die Gebühr des jeweiligen Unterrichts
Geschwisterermäßigung
2. Kind 5,00
3. Kind 10,00
4. Kind 15,00
in Bezug auf die Gebühr des jeweiligen Unterrichts
Für Erwachsene gibt es keine Ermäßigung.
7. Erwachsenenzuschlag
(für SchülerInnen ab dem vollendeten 26. Lebensjahr)
Musik-Einzelunterricht 20,00
8. Auswärtigenzuschlag (enfällt bei Kunstkursen)
Für Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden, wird ein monatlicher Zuschlag erhoben. Die Höhe des Zuschlags entnehmen Sie bitte der unten stehenden Zuschlagstabelle.
9. Leihinstrumente
Blasinstrumente 20,00
Violoncello, Kontrabaß 20,00
Violine, Bratsche 15,00
Gitarre 10,00
Die Instrumente (außer Streichinstrumente) werden an denselben Schüler in der Regel nicht länger als ein Jahr verliehen.
10. Zahlungsweise


Die Unterrichtsgebühren werden mit Beginn des Unterrichts fällig und sind monatlich im voraus zu bezahlen. Der monatliche Beitrag ist auch für die Ferienzeit und für die schulfreien Tage zu entrichten.
Die schulfreien Tage werden durch die Regelung des Bildungszentrums Königsbach bestimmt.
Siehe Ferienregelung.

11. An- und Abmeldung


Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September. Anmeldungen werden jederzeit entgegengenommen. Der Unterricht beginnt in der Regel zu Beginn eines Semesters am 1. April oder 1. Oktober. Bei freien Unterrichtsplätzen kann auch früher begonnen werden.
Die Abmeldung kann nur zum Ende eines Semesters erfolgen (31. März, 30. September) und muß sechs Wochen vorher schriftlich vorliegen.
12. Unterrichtsausfall


Für die Unterrichtsstunde erkrankter Lehrkräfte wird durch die Schulleitung nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt. Besteht diese Möglichkeit nicht, so fällt der Unterricht aus.
Schüler oder deren gesetzlichen Vertreter haben keinen Anspruch darauf, dass eine infolge Erkrankung der Lehrkraft ausgefallene Unterrichtsstunde nachgeholt wird. Fällt der Unterricht aufgrund Erkrankung der Lehrkraft mehr als zweimal hintereinander aus, so erhalten die Zahlungspflichtigen eine anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren.
13. pro arte


Schüler der Musikschule haben freien Eintritt zu allen Veranstaltungen der "pro arte e.V." Königsbach-Stein.
14. In-Kraft-Treten


Diese Gebührenordnung tritt am 1.Oktober 2011 in Kraft.


Zuschlagstabelle

Gemeinde Gemeindezuschuss
Schülerzuschlag Hauptfach
pro Monat in Euro
Schülerzuschlag MFE, MGA
pro Monat in Euro
Birkenfeld
5,00 2,50
Ispringen   8,00 4,00
Pfinztal
5,11 2,56
Eisingen kein Zuschuss 16,00 8,00
Kämpfelbach kein Zuschuss 16,00 8,00
Karlsbad kein Zuschuss 16,00 8,00
Karlsruhe kein Zuschuss 16,00 8,00
Neulingen kein Zuschuss 16,00 8,00
Pforzheim kein Zuschuss 16,00 8,00
und andere kein Zuschuss 16,00 8,00
Gültig ab 1. Januar 2008